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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Verkauf von Software



§1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

  1. Unsere AGB gelten für die dauerhafte Überlassung von (Standard)Software nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages / der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
  2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers / Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos annehmen.
  3. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§2 Angebot

  1. Die Bestellung des Auftraggebers / Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, dass wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Software Paketes annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.

§3 Nutzungsrecht

  1. Der Kunde erhält ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software. Er ist berechtigt, die Software nur auf einem Computer einzusetzen (Einzellizenz) / die Software auf mehreren Computern einzusetzen (Netzwerklizenz). Die Software gilt als in einem Computer eingesetzt, wenn sie in dem Arbeitsspeicher (RAM) geladen oder auf einem Festspeicher (zum Beispiel Festplatte) installiert ist.
  2. Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die zwingenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (§§ 69a ff. UrhG) ergänzende Anwendung.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne jeden Abzug innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt oder mit unserer Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsberechtigten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§5 Haftung für Mängel

  1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
  2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
  3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines mangels ab Übergabe der Sache.
  4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönlichen Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der von uns gelieferten Software bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der von uns gelieferten Software bis zur vollständigen Begleichung aller Forderung aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

§8 Besondere Pflichten des Kunden

  1. Für die Installation der Software ist ausschließlich die in der Dokumentation enthaltene Installationsanleitung maßgeblich. Es obliegt dem Kunden, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Installation notwendigen System Voraussetzungen (Hardware oder sonstige Software) bereitzustellen.
  2. Der Kunde darf die Software nur vollständig, so wie sie ihm übergeben wurde, also den Originaldatenträger einschließlich der Dokumentation und nur unter gleichzeitiger Mitübertragung der Nutzungsrechte, an Dritte weitergeben.
  3. Eine Übertragung des Programms durch Überspielen, gleich welcher Form, ist unzulässig.
  4. Im Falle der Weitergabe an Dritte sind sämtliche Sicherungskopien, die der Kunde zulässigerweise angefertigt hat, zu vernichten oder mit zu übergeben.
  5. Im Falle der Weitergabe an Dritte sind sämtliche Sicherungskopien, die der Kunde zulässigerweise angefertigt hat, zu vernichten oder mit zu übergeben.
  6. Eine Weitervermietung der Software ist untersagt.

§9 Form von Erklärungen

  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde uns oder einem Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
  2. Eine dieses Schriftformerfordernis aufhebende oder ändernde Regelung bedarf ebenfalls der Schriftform.

§10 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN – Kaufrechts.
  2. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs– und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

Stand April 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Einkauf von Software



§1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

  1. Unsere AGB gelten für den Einkauf von (Standard)Software nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten geschlossenen Vertrages.
  2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten die Leistung vorbehaltlos annehmen.
  3. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§2 Angebot

  1. An unser Angebot halten wir uns zwei Wochen gebunden.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Der in unserem Angebot angegebene Preis ist bindend. Hieran ist, soweit nicht ein anderes ausdrücklich vereinbart wurde, die Lieferung frei Haus sowie die Verpackung und die gesetzliche Umsatzsteuer mit enthalten.
  2. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, zahlen wir den Betrag innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto.

§4 Lieferzeit

  1. Die von uns angegebene Lieferzeit ist verbindlich.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Gerät der Lieferant mit der Lieferung in Verzug, hat er für jeden Werktag der Verspätung 0,1 %, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme als Vertragsstrafe zu zahlen. Die Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche wegen Verzögerung der Leistung bleibt unberührt.

§5 Haftung des Lieferanten für Mängel

  1. Uns stehen die gesetzlichen Mängelansprüche in vollem Umfang zu. Insbesondere sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung eines neuen Leistungsgegenstandes zu verlangen. Wir behalten uns ausdrücklich die Geltendmachung des Rechts auf Schadensersatz, auch Schadensersatz statt der Leistung, für jeden Grad des Verschuldens in voller Höhe nach den gesetzlichen Bestimmungen vor.
  2. Die durch den Lieferanten angebotenen Softwarelizenzen haben die rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Übertragung zu erfüllen. In diesem Zusammenhang sagt der Lieferant zu, dass er die Softwarelizenzen rechtmäßig bei einem autorisierten Händler oder aber dem Rechteinhaber zur unbefristeten Nutzung erworben und vollständig bezahlt hat sowie, dass die Software deren Lizenz übertragen wird, nicht in unzulässiger Weise vervielfältigt wurde und er von dieser Lizenz erstellte oder installierte Kopien nicht mehr verwendet und auf Datenträgern erstellte Sicherungskopien soweit unbrauchbar gemacht hat, als dass er diese nicht mit überträgt. Einzelvertraglich wird der Lieferant hier jeweils zudem eine sogenannte Lizenzerklärung in diesem Sinne abgeben.
  3. Die Frist für die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit Gefahrübergang.

§6 Haftung des Lieferanten für Schäden

  1. Der Lieferant haftet uns gegenüber für jegliche Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen verursachen, in voller Höhe und für jeden Grad des Verschuldens nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Das Risiko für Transportschäden trägt er Lieferant.
  3. Soweit wir direkt über Zwischenhändler an Verbraucher verkaufen, wird bei Ansprüchen des Verbrauchers wegen Mängeln, die in den ersten sechs Monaten nach Übergabe geltend gemacht werden, gegenüber dem Lieferanten vermutet, dass der Mangel des Liefergegenstandes zu dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorgelegen hat.

§7 Form von Erklärungen

  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Lieferant gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
  2. Eine dieses Schriftformerfordernis aufhebende oder ändernde Vereinbarung bedarf ebenfalls der Schriftform.

§8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN – Kaufrechts.
  2. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllung – und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.


Stand April 2021